Bauplanung

Bauzeitplan – Baustellen Smart & Easy angehen

Mit dem Bauablaufplan koordiniert die Bauleitung den Zeitablauf des Bauvorhabens. Mit dem Plan wird ermöglicht, dass die Einzelgewerke reibungslos ablaufen. Im Fokus steht dabei, dass die Fertigstellung nach Plan abläuft. Die Frage stellt sich, wie verbindlich ist der Ablaufplan tatsächlich?


Der Bauzeitplan und eine etwaige Verpflichtung

Aus dem Plan muss ersichtlich sein, wann ein Gewerk den Beginn der Arbeit startet und wann das Ende geplant ist. Zudem wird festgelegt, wann das nächste Gewerk beginnt. Mit dem Bauzeitplan wird die Dauer des Bauvorhabens festgelegt. Eine rechtliche Pflicht zur Erstellung eines Planes gibt es jedoch nicht. Zumeist wird es in der Praxis so gehandhabt, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Ablaufplan als Bestandteil des Auftrages herangezogen wird.

Eine bindende Formulierung wird gerne im Bauvertrag genutzt. Mit der vereinbarten Klausel werden verbindliche Vertragspflichten festgelegt und entsprechende Konsequenzen dargelegt. Die Konsequenzen werden für beide Seiten formuliert. Dabei spielt die kalendedarische Fertigstellung eine wichtige Rolle. Somit gerät der Auftragnehmer bei einer Nichteinhaltung automatisch in Verzug. Ist die Frist abgelaufen, muss der Auftragnehmer zuerst den Auftraggeber anmahnen.

Zeitmanagment

Die Möglichkeiten bei einer Vertragsverletzung

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten auf eine Vertragsverletzung zu reagieren. Der Auftraggeber kann nach der Abhilfeanordnung vorgehen. Diese besagt, dass die Bauleitung verpflichtet wird, seine Leistung zu verstärken. Eine Verstärkung der Leistung kann bedeuten, dass mehr Personal eingesetzt wird. Die Möglichkeit besteht zudem andere Maschinen bzw. bessere einzusetzen. Er soll somit versuchen, die Arbeit entsprechend nach dem Bauablaufplan von koppla.de zu erfüllen und voranzutreiben. Gleichzeitig findet eine Verzugsetzung statt. Mit dem Verzug wird eine Vertragsstrafe angekündigt. Gleichzeitig kann mit der Kündigung gedroht werden.

Wird der Fertigstellungstermin nicht eingehalten, da der Auftraggeber diesen verschuldet hat, dann hat die Bauleitung die Möglichkeit, eine Behinderung anzumelden. Somit kann eine Verlängerung der Ausführungsfrist erwirkt werden. Für die Einreichung einer Behinderungsanzeige gibt es Musterformulare.


Die Möglichkeiten der Ablaufpläne

Bauzeitenpläne können unterschiedlich gestaltet werden. Ein Ablaufplan kann in einem Balkendiagramm dargestellt werden. Diese Art des Bauplanes stellt eine grobe Übersicht dar. Geeignet ist dieses Modell für ein unkompliziertes Bauvorhaben. Eine erweiterte Form ist das Gannt-Diagramm. Diese Art des Diagramms bietet eine kalendarische Form an. Das Diagramm koppelt die zeitliche Schiene mit einem Kapazitätenplan. Überlastung und Auslastung von Material, Mitarbeitern und Maschinen werden deutlich hervorgehoben.

Eine weitere Möglichkeit stellt der Netzplan dar. Diese werden mithilfe von einer Software entwickelt. Diese Vorgehensweise ist für umfangreiche Bauvorhaben geeignet. Der Netzplan ermöglicht einzelne Vorgänge mitsamt ihrer Kosten dazustellen. Die dafür benötigten Materialien werden zudem dargestellt. Jeder einzelne Arbeitsschritt wird dargestellt. Die zu erwartende Dauer kann stets abgerufen werden.